Dienstag, 6. Juni 2017

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Bild: Flickr / Nologo Phptpgraphy - CC BY-SA 2.0
Eines der beherrschenden Nachrichtenthemen der letzten Tage war ein Polizeieinsatz in einer Nürnberger Berufsschule. Polizisten hatten einen afghanischen Jugendlichen aus dem Unterricht abgeholt um ihn abzuschieben, woraufhin sich viele Mitschüler spontan mit ihm solidarisierten. Es kam zu Sitzblockaden und Befreiungsversuchen, die Polizei setzte Reizgas und Kampfhunde ein. Nun ist das Thema Asyl und Abschiebung sicher zu komplex um hier behandelt zu werden, eines kann man aber sagen: der Einsatz hätte in dieser Form besser nicht stattfinden sollen. Dass er doch stattfand lässt sich durch ein Phänomen erklären, dass man als "organisierte Verantwortungslosigkeit" bezeichnen kann und das in ähnlicher Form auch in vielen Unternehmen vorkommt.

Eines kann man mit hoher Sicherheit voraussetzen: niemand hat die Anweisung gegeben, dass ein auszuweisender ausländischer Berufsschüler aus einem laufenden Unterricht herauszuholen ist. Zu groß sind die Risiken, dass dabei genau solche Situationen entstehen wie die aus der letzten Woche in Nürnberg. Dass es trotzdem passiert ist lässt sich dadurch erklären, dass der Abschiebe-Vorgang durch eine hohe Gewalten- und Arbeitsteilung geprägt ist. Zunächst entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Gewährung des Asylantenstatus, bei Ablehnung organisiert die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) die Abschiebung, durchgeführt wird sie schließlich von der Polizei. Die Polizei Mittelfranken hat diese Vorgangskette bestätigt. Was jetzt anscheinend passiert ist: Die Behörde 1 (das BAMF) hat den Abschiebevorgang eingeleitet, die Behörde 2 (die ZAB) hat das Datum festgelegt, die Behörde 3 (die Polizei) bekam die Anweisung zur Durchführung der Abschiebung. Dass der Asylbewerber sich zu diesem Zeitpunkt in der Berufsschule aufhalten würde war unklar, als es bekannt wurde hatte der Einsatz bereits begonnen. [Edit: Link ist mittlerweile tot]

Von organisierter Verantwortungslosigkeit kann man an dieser Stelle sprechen weil alle beteiligten Behörden sich darauf berufen können nicht verantwortlich für die eskalierende Situation zu sein, da jede einzelne von ihnen lediglich den organisatorischen Teilvorgang abgewickelt hat für den sie zuständig war, und zwar genau so wie es vorgeschrieben gewesen ist. Man kann nicht einmal wiedersprechen: der stark arbeitsteilige Prozess dürfte eine gewisse Zwangsläufigkeit gehabt haben, da zum kritischen Zeitpunkt (dem Moment in dem klar war, dass der Zugriff in einer Schule stattfinden würde) die Sachbearbeiter in BAMF und ZAB (die einen Aufschub hätten anordnen können) ihren Teil der Arbeit bereits erledigt hatten und am Vollzug ihrer Entscheidungen nicht mehr beteiligt waren.

Ein Schritt zurück auf die Meta-Ebene. Dass niemand eine Gesamtsicht auf alle Vorgänge und eine Kompetenz zum Aufschieben des Zugriffs hatte ist genau so gewollt gewesen. Wer auch immer diese Prozesse designed hat, hat es genau so vorgesehen, weil er sich davon irgendetwas versprochen hat - Effizienz, Neutralität der Beteiligten, was auch immer. Derartige gut gemeinte, in der Anwendung aber oft verheerende Vorschriften findet man in nahezu jeder Organisation, egal ob Behörde, Unternehmen, NGO oder sonstiges. Und wenn alle nur ausführen und niemand wirklich verantwortlich ist, ist häufig eine darauffolgende zweite klassische Fehlerquelle die Konsequenz: das "Ballistische Entscheidungsverhalten" bei dem Entscheidungen schnell abgefeuert werden, ihr "Einschlag" aber ausserhalb des Sichtbereiches stattfindet.

Die Lösung kann in solchen Fällen nur sein, Positionen mit Gesamtsicht zu schaffen, Feedback der unteren Ebenen zuzulassen und den Zuständigen im Einzelfall Entscheidungsfreiraum zu geben. Dort wo das nicht der Fall ist, ist die Ausbreitung der organisierten Verantwortungslosigkeit vorprogrammiert - mit allen Konsequenzen.

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