Dienstag, 11. Mai 2021

Der Werkvertrag über agile Produktentwicklung

Bild: Pixabay / Aymenjed - Lizenz

Dass ich immer wieder an Phillipp Kühn vorbeikomme wenn es um das Thema Agilität und Verträge geht sagt viel Gutes über ihn aus und zeigt auf, dass er einer der (noch) zu wenigen Experten in diesem Bereich ist. In seinem aktuellen Auftritt im Scrum meistern Podcast greift er einiges von dem auf was er schon letztes Jahr in einem Vortrag in meiner Firma gesagt hat, er geht aber auch auf neue Aspekte ein. Einen davon möchte ich herausgreifen, da er auch mir schon wiederholt begegnet ist - die (falsche) Gleichsetzung von Werkvertrag und Festpreis.


Zur Einordnung: viele grosse Unternehmen versuchen ihre von externen Dienstleistern umgesetzten IT-Projekte über Werkverträge einzukaufen, was grundsätzlich auch Sinn macht. Egal ob es eine Server-Migration ist, ein Website-Relaunch oder die Ablösung eines Legacy-Systems - irgendwo sollte schliesslich geregelt sein was eigentlich die zu erbringende Leistung ist (in welchem Detailgrad das zu erfolgen hat wäre dabei nochmal ein Thema für sich).


Zu einem Problem wird diese Art des Einkaufs dadurch, dass im Verständnis vieler Einkaufsabteilungen ein Werkvertrag automatisch einem Festpreis-Vertrag entsprechen muss, also einer Abmachung bei der für die Werk-Erfüllung nur ein bestimmter Betrag zu bezahlen ist, und zwar unabhängig vom nötigen Umsetzungsaufwand und auch dann wenn dieser Aufwand durch sich ändernde Rahmenbedingungen von der ursprünglichen Schätzung abweicht.


Für den Einkäufer ist diese Art der Abmachung scheinbar vorteilhaft, da sie ihn vor Kostensteigerungen schützt, für den Dienstleister scheinbar mit Nachteilen behaftet, da er im Fall unvorhersehbarer Aufwände (im komplexen IT-Umfeld ein häufiges Phänomen) die höheren Kosten alleine zu tragen hat. In der Realität verlieren häufig beide Seiten, da der Dienstleister höhere Kosten dadurch eindämmt, dass er spart wo der Käufer es nicht sofort sieht: bei Lastfähigkeit, Wartbarkeit, Erweiterbarkeit, etc.


Ein Ausweg aus dieser Loose-Loose-Situation ist die Erkenntnis, dass Werkverträge keineswegs zwangsläufig einen fixen Preis haben müssen. Das einfache Beispiel aus dem oben genannten Podcast: auch eine Badezimmer-Renovierung lässt sich per Werkvertrag beauftragen, der Preis wird aber trotzdem schwanken, abhängig davon welche Schäden während der Bauarbeiten entdeckt und behoben werden. Eine Übertragung dieses Beispiels auf die IT ist problemlos möglich.


Sich auf ein derartiges Vertragsmodell einzulassen fordert allerdings verschiedene Voraussetzungen: die Einsicht des Auftraggebers, dass sich in der IT Aufwände nicht genau vorhersagen lassen, die Bereitschaft beider Vertragspartner vertrauensvoll und ehrlich miteinander umzugehen und primäre Nutzung des Vertrages als Kooperationsvereinbarung und nicht als Sanktionierungs-Werkzeug. Andererseits - ohne all das wird jedes Projekt noch ganz andere Probleme bekommen. Das kommt oft genug vor, aber dann ist die Vertrags-Art bei weitem nicht mehr das grösste Problem.

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